Veranstaltungen

1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

2. Storno
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen: Bei einer Stornierung ab 90 Tagen vor Mietbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % des Gesamtbetrags laut Angebot. Erfolgt die Stornierung ab 30 Tagen vor Mietbeginn, werden 100 % des Gesamtbetrags laut Angebot fällig. Diese Regelungen gelten auch im Krankheits- oder Todesfall. Eine Verschiebung der Veranstaltung ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum kostenfrei möglich.

3. Leistungsumfang
Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 14 Tage vor der Veranstaltung endgültig bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären. Die gebuchte Zeit versteht sich exklusive der Auf- und Abbauzeiten. Diese müssen separat angekündigt und ggf. gebucht werden.

4. Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist per 7 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrages an. Die Mietzahlung ist auf das angegebene Konto zu überweisen

5. Zustand & Gebrauch der Mieträume
Der Nutzer erklärt, dass er die Mieträume besichtigt hat und mit der Einrichtung einverstanden ist. Die Nutzung der Räume findet auf eigene Gefahr statt, der Vermieter ist nicht verantwortlich für eventuell entstehende Schäden. Der Nutzer verpflichtet sich, auf seine Kosten folgende Versicherungen abzuschließen: Haftpflichtversicherung, die im Falle einer Beschädigung vom Eigentum des Vermieters in Anspruch genommen wird. Eine Nutzung nach der Versammlungsstättenverordnung mit mehr als zeitgleich insgesamt 199 Besuchern ist gemäß Brandschutzkonzept ausgeschlossen. Begrenzung des Anlieferverkehrs sowie des Entsorgungsverkehrs auf die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Für die im Geltungsbereich dieser Auflagen beschriebenen Geräuschquellen werden die an den als Kerngebiet ausgewiesenen Beurteilungsorten der anliegenden Gebäude verursachten Geräuschimmissionen wie nachstehend begrenzt. Für den Beurteilungspegel außerhalb von Gebäuden, gemessen jeweils 0,5 Meter vor einem der beantragten Anlage zugewandten geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes z.B. an den Beurteilungsorten des Gebäudes Überseeallee 8, wird folgender Grenzwert festgelegt: tagsüber: 6:00 Uhr – 22:00 Uhr 54 dB(A) und nachts: 22:00 Uhr – 6:00 Uhr 39 dB(A). Einzelne kurzfristige Geräuschspitzen dürfen die oben festgelegten Immissionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die selbstverschuldete Auslösung des Feueralarms wird mit 5.000,00 Euro berechnet.

6. Pfandrecht des Nutzers an eingebrachten Sachen
Der Nutzer erklärt, dass die bei seinem Einzug in die Mieträume eingebrachten Sachen sein freies Eigentum und nicht gepfändet oder verpfändet sind. Elektronische Geräte sind ausschließlich nach Absprache mit dem Vermieter mitzubringen und zu nutzen. Voraussetzung dafür ist eine CE- Zertifizierung und eine regelmäßige Wartung der Geräte. Die Nutzung dieser Geräte läuft auf eigene Gefahr. Es dürfen keine Nebelmaschinen oder Geräte, die Rauch oder ähnlichen Dampf erzeugen, mitgebracht werden. Sollten dennoch Geräte Schaden an dem Eigentum des Vermieters anrichten, haftet dafür der Nutzer.

7. Sonstige Vereinbarungen
Auf alle Fremdleistungen berechnen wir eine Handlingspauschale von 15% netto. Gewerbliche Abfälle und Großverpackungen sowie sperriger Müll sind vom Nutzer selbst zu beseitigen. Im Hochwasserfall ist die Nutzung des Fotostudios und des Küchenbereichs einzustellen, da die Fassade im Hochwasserfall geschlossen wird und die erforderlichen Rettungswege nicht mehr vorhanden sind (§ 31 Abs. 1 HBauO i.V. m § 51 HBauO).

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Mietvertrages und der Anlage unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

9. Allgemeine Vertragsbestimmung
Die Vertragsbestimmungen wurden gelesen und akzeptiert. Die dazugehörige Hausgemeinschaftsordnung ist ein Bestandteil dieses Mietvertrages. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele 

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele und Preisausschreiben, die von der CS Food Apartment GmbH (im Folgenden auch „foodlab“), Überseeallee 10, 20457 Hamburg veranstaltet werden. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben -z.B. auf der Gewinnspielseite – angegeben werden („Zusatzbedingungen“), gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor. 

Teilnahme
A.) Die Teilnahme an unseren Gewinnspielen ist ausschließlich in den Postings genau beschriebenen Zeitraum möglich. 
B.) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus. 
C.) Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. 
D.) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel willigt der Teilnehmer diesen 
Teilnahmebedingungen ein. 
E.) Die Onlinedienste Instagram und Facebook dienen lediglich als Plattform zur Durchführung der Gewinnspiele. Das Gewinnspiel steht hierüber hinaus in keinem Zusammenhang mit Instagram oder Facebook und wird durch Instagram oder Facebook weder gefördert noch unterstützt. Alle Fragen in Bezug auf die Aktion sind ausschließlich an den Veranstalter, der für das Gewinnspiel allein verantwortlich ist, zu richten. Gegenüber Instagram oder Facebook können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an und Nutzung der Aktion entstehen. Eine Teilnahme an Gewinnspielen ist ausschließlich zu den im Posting aufgeführten Bedingungen möglich.  
F)Die Teilnehmer stellen Instagram und Facebook von jeglicher Haftung frei, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entsteht.

 Teilnahmeberechtigung; Gewinnerermittlung und Gewinnlösung 
A.) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, mit Ausnahme von Mitarbeitern der CS Food Apartment GmbH und allen dazugehörigen Unternehmen und/oder von Kooperationspartnern und/oder von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Gewinnspiels/Preisausschreibens beteiligt waren oder sind, sowie deren Familienangehörige. 

B.) Pro Person ist nur eine Teilnahme pro Gewinnspiel zulässig. Mehrfachteilnahmen, insbesondere unter Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile oder sonstiger Identitäten, sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. 
C.) Der Gewinner wird im Falle eines Gewinnspiels unter den gültigen Teilnahmen per Zufall ermittelt. 
D.) Der Gewinner wird nach Ende des Gewinnspiels/Preisausschreibens telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist foodlab nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. 

 Regelung Sachgewinne
Der im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Sachpreis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Foodlab kann einen dem als Sachpreis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Die Sachpreise werden foodlab oder einem von foodlab beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz frei Haus. Etwaige Zollgebühren oder sonstige Einfuhrabgaben trägt der Gewinner. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von foodlab. 


Nutzungseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns kann der Gewinner freiwillig einwilligen, dass sein Name zu Werbezwecken veröffentlicht wird. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 

  1. Ausschluss
    A.) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. 
    B.) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. 
    C.) Eine automatisierte Teilnahme oder Teilnahme über Gewinnspielservices ist unzulässig. 

 Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Foodlab haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs liegen, sowie für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

  1. Datenschutz
    Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der 

gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels 
verwendet und anschließend gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter: https://foodlab.hamburg/datenschutz abrufbar ist. 

Schlussbestimmungen
A.) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. 
B.) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen. 
Bei Fragen richte dich bitte an: moin@foodlab.hamburg mit dem Namen des Gewinnspiels/ Preisausschreibens als Betreffzeile. 
C.) Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Foodlab behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. 

Allgemeine Nutzungsbedingungen Memberships, Küchen- und Coworkingangebote der CS Food Apartment GmbH (im Folgenden „Betreiberin“) 12/2024

Präambel
Die Betreiberin richtet ihr Angebot an Unternehmen im Lebensmittelbereich und bietet Büroarbeitsplätze und Flächen, Räume, Einrichtungen und Equipment für die Produktentwicklung an. Die Betreiberin hat hierzu Räumlichkeiten in der Überseeallee 10 in 20457 Hamburg gemietet und ist befugt das Mietobjekt ganz oder teilweise verschiedenen Mitgliedern gleichzeitig zur Nutzung zu überlassen.

  • Allgemeines
    Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen der Betreiberin zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, diesen Nutzungsbedingungen, den weiteren im Verwaltungssystem gebuchten Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie der Hausordnung. Dem Mitglied ist bekannt, dass alle in § 1 Abs. 1 genannten Regelungen fortlaufend aktualisiert werden und sich Änderungen ergeben können. Mit Ausnahme der Änderungen von Tarif- und Preisänderungen (siehe insoweit §6), werden Änderungen dem Mitglied spätestens bis zum 03. eines Monats per E-Mail oder im Verwaltungssystem mitgeteilt. Die neuen Bedingungen gelten ab dem ersten Tag des Folgemonats. Geschäftsbedingungen oder entgegenstehende Erklärungen des Mitglieds werden ausdrücklich nicht Bestandteil, sofern diese nicht schriftlich vom Betreiber akzeptiert werden. Sofern das Mitglied die Leistungen für weitere Nutzer entsprechend § 3 Absatz 5 bucht, hat das Mitglied die Nutzer entsprechend auf diese Regelungen hinzuweisen sowie die mitgeltenden Dokumente zu verpflichten.

  • Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung
    Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung in unserem Verwaltungssystem und der Buchung eines verfügbaren und gültigen Tarifs sowie der anschließenden Bestätigung durch die Betreiberin. Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen bzw. diese selbst im Verwaltungssystem vorzunehmen. Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens aber 12 Monate geschlossen. Sofern nicht anders angegeben beträgt der Abrechnungszeitraum einen (1) Monat. Das Nutzungsverhältnis endet automatisch, wenn der Hauptmietvertrag zwischen der Betreiberin und ihrem Vermieter endet. Die Betreiberin wird das Mitglied hierüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits für die Zukunft gezahlte Beträge zurückerstatten. Die Parteien können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern vor Vertragsabschluss nicht anders angegeben, jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums, kündigen. Die Kündigung ist schriftlich (E-Mail an moin@foodlab.hamburg genügt) zu erklären oder im Verwaltungssystem selbstständig vorzunehmen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch beide Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Für die Betreiberin liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied
    a) mit mehr als einer Abrechnung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, ob dies aufeinanderfolgende Abrechnungen betrifft.
    b) oder das Mitglied oder ein angemeldeter Nutzer die Rechte der Betreiberin dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass sie die Räume und Einrichtungen sowie die darin eingebrachten Gegenstände bzw. die Einrichtung durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt,
    c) oder das Mitglied oder ein angemeldeter Nutzer erheblich oder wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Vertrag, diesen Nutzungsbedingungen bzw. den mitgeltenden Hygienevorschriften oder der Hausordnung verstößt,
    d) sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Mitglieds, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitglieds oder bei Ablehnung eines entsprechenden Antrags mangels Masse. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Zum Ende der Mitgliedschaft hat das Mitglied unabhängig vom Beendigungsgrund die Räume und Einrichtungen bzw. seinen unmittelbaren Arbeitsplatz unverzüglich vollständig zu räumen. Direkt zugeteilte Arbeitsplätze müssen, abgesehen von der Abnutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, in demselben Zustand frei von Personen, Gegenständen oder Verschmutzungen übergeben werden, in dem es diesen erhalten hat. Sollte das Mitglied dieser Pflicht nach einmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommen, so wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes durch die Betreiberin vorgenommen und dem Mitglied mit dem jeweils gültigen angegebenen Stundensatz für Aufräumarbeiten pro angefangener Arbeitsstunde gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt. Die Betreiberin ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Markenzeichen sowie das Unternehmenslogo des Mitglieds auf seinen Internetseiten, in seinen Räumlichkeiten oder für Social Media Publikationen als Referenz zu verwenden.

  • 3 Leistungen
    Die Betreiberin erbringt sämtliche Leistungen, sofern nicht anders angegeben, in den Räumen Überseeallee 10 in 20457 Hamburg. Die Mitgliedschaft ist nicht auf Dritte übertragbar und die Leistungen dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden. Das Mitglied ist seinerseits nicht zur Untervermietung berechtigt. Die Betreiberin ist berechtigt, Leistungen im Rahmen des Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Rechte aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten.
    Die Dienstleistungen der Betreiberin unterliegen unterschiedlichen Tarifen. Je nach Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang, Räume, Inventar und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Diese lassen sich der mitgeltenden Preis- & Leistungsübersicht entnehmen. Darüber hinaus kann das Mitglied verschiedene weitere Leistungen und Angebote nach Verfügbarkeit über das Verwaltungssystem hinzu buchen. Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (soweit nichts anderes bestimmt ein (1) Monat) in Anspruch genommen werden. Etwaige nicht genutzte Leistungen verfallen und werden nicht erstattet. Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsmäßigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit anerkannt. Die Nutzung des gewählten Tarifs ist personengebunden. Je nach Tarif kann das Mitglied zusätzliche Nutzer-Accounts (Nutzer) im Verwaltungssystem anlegen bzw. hinzubuchen. Zusätzliche Nutzer dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Betreiberin nur für Arbeitnehmer oder gesetzliche Vertreter des Mitglieds angelegt werden. Die Anzahl der kostenfreien, zusätzlichen Nutzer ergibt sich aus der mitgeltenden Preis- und Leistungsübersicht. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt immer stellvertretend über den jeweils zuerst erstellten Mitgliedsaccount in Verbindung mit einer hinterlegten Rechnungsadresse. Die Dienstleistungen der Betreiberin unterliegen unterschiedlichen Tarifen. Je nach Tarif kann das Mitglied Post- und Paketsendungen im Umfang eines üblichen Bürobetriebes (näher definiert in der Hausordnung) an die Adresse c/o foodlab, Überseeallee 10, 20457 Hamburg senden lassen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die Zustellung und die Unversehrtheit dieser Sendungen, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Mitglied erhält keine Empfangsvollmacht für die Entgegennahme von nicht an ihn oder nicht an von ihm angemeldete Nutzer adressierte Sendungen. Die Logistik, d.h. ausgehende wie eingehende Lieferungen von Rohstoffen, Zutaten, Verpackungsmaterialien sowie Fertig- und Zwischenerzeugnissen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln durch das Mitglied stehen, sind von § 3 (6) ausdrücklich ausgenommen. Das Mitglied ist für die Logistik dieser Waren gemäß der mitgeltenden Hausordnung der Betreiberin selbst verantwortlich. Die Betreiberin gewährt dem Mitglied keinen Konkurrenzschutz.
  • Verfügbarkeit
    Die angebotenen Tarife umfassen die Nutzung (a) reservierbarer Arbeitsplätze, Bereiche, Räume, sowie (b) nicht reservierbarer Arbeitsplätze, Bereiche, Räume, Maschinen oder Werkzeuge. Eine entsprechende Auflistung wird dem Mitglied im Rahmen der vor Vertragsabschluss überlassenen Hausordnung bekannt gemacht. Das Mitglied kann die Einrichtungen der Kategorie (a) über den im Verwaltungssystem hinterlegten Buchungskalender reservieren. Die Betreiberin stellt ein ausreichendes Kontingent verfügbarer Einheiten für die Mitglieder innerhalb eines Abrechnungszeitraums sicher. Die Verfügbarkeit zum Wunschtermin kann jedoch nicht garantiert werden, sofern nichts anderes in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben ist. Die Einrichtungen der Kategorie (b) können, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen. Die Mitglieder verpflichten sich die Einrichtungen unter Beachtung der Hausordnung und unter gegenseitiger Rücksichtnahme zu verwenden. Die Betreiberin kann auf den Gemeinschaftsbereichen, auf fest vermieteten Flächen der Produktentwicklung sowie in den Büroräumlichkeiten Veranstaltungen durchführen, sodass diese Einrichtungen den anderen Mitgliedern nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mit einer angemessenen Frist im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist nach entsprechender Vorankündigung verpflichtet alle von ihm oder einem Nutzer eingebrachten Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.

  • Benutzungsordnung
    Das Mitglied ist verpflichtet an einer allgemeinen Einweisung der Betreiberin teilzunehmen, u.a. in den sachgemäßen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere solcher des Lebensmittelrechts- sowie der Hygienevorschriften. Das Mitglied ist darüber hinaus verpflichtet alle von ihm angemeldeten zusätzlichen Nutzer ebenfalls entsprechend zu unterweisen. Das Mitglied und die Nutzer werden die Hinweise befolgen und ihr Verhalten darauf abstimmen. Jedes Mitglied, das in den Räumlichkeiten des Betreibers Lebensmittel für Dritte herstellt, gilt als Lebensmittelunternehmer im Sinne von Artikel 3 Nr. 3 VO 178/2002. Es hat demzufolge insbesondere alle damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben selbständig einzuhalten. Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für die Gefahrenanalyse seiner Herstellungsverfahren sowie die Aufstellung eines Eigenkontrollkonzeptes nach HACCP-Standards. Außerdem ist dem Mitglied bekannt, dass es allein durch die Anerkennung der Hausordnung seinen Pflichten aus Artikel 3 Nr. 3 VO 178/2002 nicht nachkommt. Die Betreiberin ist ausdrücklich nicht Lebensmittelunternehmer oder Hersteller etwaiger Produkte und daher ist sie für die Einhaltung dies betreffender Vorschriften nicht verantwortlich. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Betreiberin geschieht auf eigene Gefahr. Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Das Mitglied ist verpflichtet, nach der täglichen Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben. Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand in Übereinstimmung mit der Hausordnung zurücklassen. Sollte das Mitglied dieser Pflicht nach einmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommen, so wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes dem Mitglied mit dem jeweils gültigen angegebenen Stundensatz pro angefangener Arbeitsstunde für Mitarbeiter:innen des foodlab gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt. Alle persönlichen Gegenstände des Mitglieds und der Nutzer sind mit Beendigung der täglichen Nutzung zu entfernen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Dem Mitglied kann es durch die Betreiberin gestattet werden eigene Maschinen, Werkzeuge, technische Geräte oder Gegenstände kostenfrei oder gegen Gebühr in die Räumlichkeiten des Betreibers einzubringen. Die Betreiberin weist dem Mitglied hierfür einen festen Stellplatz zu, wohin die entsprechenden Maschinen, Werkzeuge, technischen Geräte oder Gegenstände nach Benutzung zu verräumen sind. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit dieser Maschinen, Werkzeuge, technischen Geräte oder Gegenstände. Sofern es sich um elektrische Geräte handelt, ist das Mitglied selbst dafür verantwortlich die Betriebssicherheit nach geltenden Vorschriften regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Anweisungen des Personals des Betreibers, seiner gesetzlicher Vertreterin oder seiner Mitarbeiter/innen (Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten. Das Mitglied ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet sowie in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Betreiberin zu benutzen. Das Mitglied haftet für alle durch es selbst oder seine angemeldeten Nutzer schuldhaft verursachten Schäden, auch für die fahrlässige Auslösung der Rauchmelder und damit verbundene Kosten z.B. für Feuerwehreinsätze. Insofern trägt das Mitglied die Beweislast für eine Entlastung. Schäden an Einrichtungsgegenständen, Maschinen oder dem Gebäude sind den Mitarbeiter/innen des Betreibers unverzüglich mitzuteilen. Die Erhaltung und Instandsetzung sämtlichen Inventars obliegt der Betreiberin, der auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars trägt. Die Betreiberin wird das Inventar in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Sobald die Betreiberin von der eingeschränkten Funktionsfähigkeit Kenntnis erlangt, wird sie die Instandsetzung unverzüglich in Auftrag geben. Die Nutzungsmöglichkeiten können während der Instandsetzung jedoch eingeschränkt sein. Eine solche Einschränkung berechtigt das Mitglied nicht zur Minderung. Das Mitglied ist verpflichtet die Betreiberin unverzüglich über Schäden oder eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit zu unterrichten, sobald dieses hiervon Kenntnis erlangt. Bei Beendigung des Vertrages hat das Mitglied das Inventar in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben. Für fehlende, beschädigte und solche Inventarteile, deren Gebrauchstauglichkeit durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung nach der Verkehrsanschauung als aufgehoben gelten, ist vom Mitglied Wertersatz zu leisten. Die vorhandenen Müllcontainer im Coworkingbereich stehen ausschließlich für die Entsorgung von Haushaltsabfällen zur Verfügung. Die Müllcontainer in den Küchen stehen ausschließlich Gastroabfällen zur Verfügung. Dem Mitglied obliegt es in eigener Zuständigkeit und entsprechend der Hausordnung, in Abstimmung mit den hierfür zuständigen Behörden und Entsorgungsunternehmen für die Entsorgung von Chemikalien, Gefahrstoffen und sonstigem Sondermüll zu sorgen. Sämtliche Kosten, die mit der Entsorgung solcher Stoffe in Zusammenhang stehen, trägt das Mitglied unmittelbar. Das Mitglied stellt der Betreiberin von jeder Inanspruchnahme frei, die im Zusammenhang mit der Entsorgung der bezeichneten Stoffe steht. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied während der auf der Internetseite bzw. internen Kommunikationsmedien mitgeteilten Öffnungszeiten möglich. Die Betreiberin stellt dem Mitglied eine kodierte Zugangskarte oder einen Zugang über das mobile Endgerät des Mitglieds via App für die Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung. Der Verlust einer Zugangskarte oder des Mobilgerätes ist unverzüglich zu melden. Für den Verlust einer kodierten Zugangskarte berechnet die Betreiberin eine Gebühr entsprechend der Preis-Leistungsübersicht zu entnehmen. Das Mitglied ist zur Zahlung aller aus dem Verlust entstehenden Schäden, insbesondere auch etwaiger Folgeschäden, verpflichtet.
  • Preise und Tarife
    Die Tarife und Preise der Betreiberin sind auf www.foodlab.hamburg oder im Verwaltungssystem einsehbar. Tarife und Preise können durch die Betreiberin jederzeit für nachfolgende Abrechnungszeiträume geändert werden. Änderungen werden dem Mitglied per E-Mail oder im Verwaltungssystem mitgeteilt. Falls das Mitglied den Änderungen nicht zustimmt, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht von sieben (7) Tagen ab Mitteilung der Änderungen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu. Macht das Mitglied von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Tarif und Preise ab dem Abrechnungszeitraum, der dem Abrechnungszeitraum in den das Ende der Kündigungsfrist fällt, folgt.
    Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen der Betreiberin nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor. Der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds darf von der Betreiberin erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Stromverbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten für den Stromverbrauch in Rechnung gestellt werden. Die Druckernutzung in einem Kalendermonat wird dem Mitglied auf der Rechnung für den nächsten Abrechnungszeitraum im Folgemonat berechnet. Die Preise hierfür ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

  • Haftung des Betreiberin
    Die Betreiberin beschränkt seine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es geht um die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, in denen er auch für leichte Fahrlässigkeit haftet.
    Darüber hinaus haftet die Betreiberin außerdem für einfache Fahrlässigkeit, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 25.000. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen der Betreiberin. Die Betreiberin haftet in jedem Falle nur für den unmittelbaren Schaden, in keinem Fall sind etwaige mittelbare- oder Folgeschäden, insbesondere kein entgangener Gewinn erfasst. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und der Haftung nach dem ProdHaftG oder andren Haftungstatbeständen, die das Gesetz zwingend vorsieht. Der Ausschluss sowie die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 2 und 4 gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber der Betreiberin geltend zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach dem ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 

  • Haftung des Mitglieds
    Das Mitglied haftet für alle durch ihn oder einen von ihm angemeldeten Nutzer verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von der Betreiberin geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Mitglied von der Betreiberin geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache der Betreiberin entstehen.
    Das Mitglied sichert alle miteingebrachten Geräte und Gegenstände zur Verhinderung von Beschädigungen oder Verletzungen und haftet für alle durch diese verursachten Schäden vollumfänglich. Das Mitglied ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung je nach Tätigkeitsbereich eine Sachversicherung für die von ihm eingebrachten Gegenstände, Einbauten und sonstige Betriebseinrichtungen auf seine Kosten abzuschließen und der Betreiberin auf Verlangen ihr Bestehen nachzuweisen. Das Mitglied verpflichtet sich, auf die anderen Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Bei einem Verstoß gegen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen oder der Hausordnung haftet das Mitglied allein für etwaige Schäden Dritter und stellt den Betreiber von allen Ansprüchen anderer Mitglieder sowie Dritter frei. Dazu zählen insbesondere auch etwaige Folgeschäden. Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich und unter Beachtung etwaiger Dritter sowie aller gesetzlicher Vorschriften zu nutzen. Bei einem Verstoß haftet das Mitglied allein und stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter frei.
    Die Betreiberin sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu. Es obliegt dem Mitglied, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen und sonstigen Beeinflussungen Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Das Mitglied stellt die Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit seiner Nutzung selbständig sicher und wird den Betreiber von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, Kosten oder Aufwendungen wird das Mitglied dem Betreiber ersetzen.
    Das Mitglied haftet in gleicher Weise für die von ihm angemeldeten Nutzer, seine Angestellten, Gäste sowie sonstige Dritte, die es mit der Leistung der Betreiberin in Berührung bringt.

  • Abrechnung und Zahlung
    Der Betreiberin steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig. Bei nicht erfolgter Zahlung kommt das Mitglied mit Ablauf von fünf Werktagen in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei der Betreiberin. Die Betreiberin kann Zahlungen des Mitglieds nach seiner Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit nicht das Mitglied bei Zahlung den Verwendungszweck anderweitig bestimmt hat. Gemäß der Präambel dieses Vertrages richtet die Betreiberin ihr Angebot an Unternehmen im Lebensmittelbereich. Die Betreiberin hat hierzu Räumlichkeiten in der Überseeallee 10 in 20457 Hamburg gemietet und ist befugt das Mietobjekt ganz oder teilweise verschiedenen Mitgliedern gleichzeitig zur Nutzung zu überlassen. Der Hauptvermieter hat für die Vermietung des Mietgegenstandes gemäß § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG verzichtet (Option zur Umsatzsteuerpflicht). Die Betreiberin hat sich verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei dem Vermieter nicht ausschließen, und dies dem Vermieter auf Verlangen unverzüglich zu bestätigen. Insbesondere ist die Betreiberin verpflichtet, dem Vermieter alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit der Vermieter die ihm obliegenden Nachweise gemäß § 9 UStG gegenüber seinem Finanzamt führen kann. Sofern sich die Geschäftstätigkeit der Betreiberin dergestalt ändert, dass der Vermieter nicht mehr vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder er irrtümlich davon ausgegangen war, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, hat er dies dem Vermieter unverzüglich – bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit – mitzuteilen. Dieselben Verpflichtungen treffen das Mitglied. Der Hauptvermieter kann entsprechende Rechte direkt gegen das Mitglied herleiten (berechtigender Vertrag zu Gunsten Dritter).
  • Betreten der Räume / Umbaumaßnahmen
    Die Betreiberin und dessen Erfüllungsgehilfen sind jederzeit berechtigt sich im Mietobjekt aufzuhalten und geteilte Arbeitsplätze zu besichtigen. Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist die Betreiberin befugt, nicht geteilte Arbeitsplätze nach vorheriger Ankündigung zu betreten und zu besichtigen oder hiermit andere Personen zu beauftragen. Dem Hauptvermieter ist auf Anforderung des Betreibers unter denselben Voraussetzungen Zutritt zu gewähren. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn an den Mieträumen oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen oder wenn Anlagen, die für die Mieträume und ihre zeitgemäße Ausstattung zweckdienlich sind (z B für die Versorgung mit Wärme, Wasser, Gas und Strom), zu installieren, zu warten oder zu kontrollieren sind. Ein berechtigtes Interesse ist außerdem dann gegeben, wenn eine vorangegangene Besichtigung Anlass zu Beanstandungen gegenüber dem Mieter gegeben hatte. Die Betreiberin ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Umbauten, Modernisierungsarbeiten und Reparaturen in den Räumen und angrenzenden Bauteilen durchzuführen, wenn dies zur Erhaltung oder Verbesserung, zur Einsparung von Energiekosten oder zur Abwehr und Beseitigung von Schäden und Gefahren zweckdienlich ist.


     

    Datenschutz
    Die Betreiberin beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach der DSGVO. Hierfür maßgeblich sind die Datenschutzhinweise des Betreibers, zu finden unter https://foodlab.hamburg/datenschutz

  • Schlussbestimmungen
    Gegenüber den Forderungen der Betreiberin aus dem Vertrag steht dem Mitglied ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht nur dann zu, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt wird, unbestritten oder rechtkräftig bzw. entscheidungsreif festgestellt ist. Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt die Betreiberin zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung oder Minderung. Etwaige nicht genutzte Einheiten verfallen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums. Gegen Forderungen aus dem Vertrag kann das Mitglied auch für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Mit vorstehender Maßgabe ist auch nach Rückgabe der Mietsache die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Betreiberin auf Zahlung von Mietzins, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Die Betreiberin ist jedoch berechtigt, das Mitglied an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder am Gerichtsstand einer Niederlassung zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 01.12.2024

 

Überseeallee 10
20457 Hamburg

Öffnungszeiten:

Coworking & Küchen:
mo – so // ganztägig

Café:
Mo – Fr // 8 – 15 Uhr

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